Immer komplexere und verzahntere Strukturen im EDV Bereich stellen hohe Anforderrungen an die Beurteilung von Sachverhalten. Entscheidungsträger wie Richter, Unternehmen
oder Anwälte verfügen meist nicht über das nötige Fachwissen und ziehen daher Sachverständige zu Rate.Der Sachverständige unterstützt mit seiner Tätigkeit die Entscheidungsfindung und die Lösung von Problemen in den verschiedensten Bereichen der EDV.
Aufgaben des EDV-Sachverständigen:
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Fachliche und objektive Beratung in Sachverhalten der EDV
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Neutrale und objektive Bewertung von Schadensfällen
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Überprüfung und Feststellung von Datenmanipulation
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Überprüfung des Zustandes von Hard- und Software, Mängelfeststellung
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Fachliche Klärung von Streitfällen vor Gericht oder außergerichtlich
Sicherung von Beweisen
Tätigkeitsbereiche:
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Softwaresysteme
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Betriebssysteme
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Rechner-Hardware und Peripherie/Zubehör
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Lokale Netzwerke (LAN) und Funknetzwerke (WLAN)
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Telefonanlagen (ISDN) und Peripherie/Zubehör

