BilMoG kommt!

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Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Sitzung am 26. 3. 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet – die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre.

Wesentliche Änderungen im Bilanzierungsrecht:

  • Keine Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten bei Nicht-Banken zum Zeitwert;
  • Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens anstelle einer Aktivierungspflicht;
  • Einführung eines Wahlrechts zum Ausweis aktiver latenter Steuern anstelle einer Aktivierungspflicht;
  • Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften an die internationale Rechnungslegung.
Erfahren Sie mehr unter www.bilmog2009.de/ksd