Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Sitzung am 26. 3. 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet – die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre.
Wesentliche Änderungen im Bilanzierungsrecht:
- Keine Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten bei Nicht-Banken zum Zeitwert;
- Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens anstelle einer Aktivierungspflicht;
- Einführung eines Wahlrechts zum Ausweis aktiver latenter Steuern anstelle einer Aktivierungspflicht;
- Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften an die internationale Rechnungslegung.

