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Erhöhte Anforderungen an die Sicherheit ab Januar 2009!
Der Gesetzgeber sieht in der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (§ 6 StDÜV) vor, dass Lohnsteuerbescheinigungen ab dem Bescheinigungszeitraum 2009 nur noch authentifiziert an die Finanzbehörden übermittelt werden dürfen.

Für die Sicherheitsauthentifizierung  ist eine einmalige Registrierung unter www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Bei der Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat erstellt, welches der Steuerverwaltung zur eindeutigen Identifizierung des Übermittlers dient.